«Was trotz allem beim Alten bleibt», schrieb Infosperber. Denn Viktor Orban hatte dafür gesorgt, dass man in Ungarn eine Zweidrittelmehrheit nicht nur für «reine» Verfassungsänderungen braucht, sondern für weite Teile der Politik, die in sogenannten «Schwerpunktgesetzen» geregelt sind.
Doch jetzt bleibt nichts beim Alten: Oppositionsführer Peter Magyars Partei Tisza hat am Sonntag die Zweidrittelmehrheit erreicht. Damit kann die neue Regierung sowohl die Verfassung als auch die «Schwerpunktgesetze» ändern.
Schwerpunktgesetze regeln folgende Bereiche:
BereichInhalte mit 2/3‑SchutzWirtschafts-/FinanzpolitikSteuergrundsätze, Schuldenbremse, HaushaltsregelnSozial-/RentenpolitikGrundstruktur der Rentenversicherung, zentrale SozialleistungenFamilienpolitikDefinition Familie, Förderinstrumente, steuerliche FamilienvorteileWahl- und ParteienrechtWahlrecht, Parteilandschaft, MandatsverteilungInstitutionen/JustizVerfassungsgericht, Justizorganisation, StaatsanwaltschaftMedien/KirchenMedienaufsicht, öffentlich-rechtliche Medien, Anerkennung Kirchen
Einige betroffene Bereiche im Detail
Wirtschafts- und Finanzpolitik
Die Flat Tax, besondere Steuererleichterungen für Familien oder strukturelle Unternehmenssteuern gegen einfache Mehrheiten abgesichert.
Schuldenbremse, Defizitgrenzen, Rolle des Haushaltsrates.
Bestimmte Sonderabgaben und wirtschaftspolitische Leitprinzipien.
Konsequenz: Eine neue Regierung könnte zwar kleine Steuersätze anpassen, aber keinen grundlegenden Steuerkurswechsel vollziehen, ohne mit Minderheiten eine Zweidrittelmehrheit zu finden.
Sozial- und Rentenpolitik
Die Grundstruktur des Rentensystems (Rentenalter, Anspruchs- und Berechnungsprinzipien).
Verschiedene Sozialleistungen sind mit der 2/3-Regel abgesichert.
Familien-, Gesellschafts- und Kulturpolitik
Die Verfassung definiert Ehe als Verbindung von Mann und Frau: «Der Vater ist ein Mann und die Mutter ist eine Frau». Der Mensch ist «entweder Mann oder Frau».
Eine rechtliche Anerkennung anderer Geschlechtsidentitäten bräuchte eine Zweidrittelmehrheit.
Ein Schwerpunktgesetz regelt den Schutz der Familie. Dazu gehören
der Begriff der Familie,
viele familienpolitische Förderinstrumente,
steuerliche Familienprivilegien.
2025 beschloss das Parlament mit Zweidrittelmehrheit Änderungen der Verfassung, die es erlauben, Pride‑Paraden und LGBTQ‑Veranstaltungen unter Berufung auf den «Schutz von Kindern» und die «öffentliche Moral» zu verbieten.
Straf-, Ordnungs- und Migrationspolitik mit Verfassungsrang
Kriminalisierung von Obdachlosigkeit: Das «Nutzen des öffentlichen Raums für Wohnzwecke» ist verboten.
Das «Ansiedeln fremder Völker» in Ungarn ist verboten.
Elemente der inneren Sicherheit wie Anti‑NGO‑Regelungen und Einschränkungen für bestimmte Organisationen sind teilweise durch Zweidrittelgesetze abgesichert.
Wahlrecht und Parteien
Das Wahlrecht – Zuschnitt der Wahlkreise, Verhältnis zwischen Direktmandaten und Listen, Sperrklauseln – ist als Schwerpunktgesetz ausgestaltet.
Die Finanzierung von Parteien und deren Zugang zu Medien sind ebenfalls teilweise durch Zweidrittelgesetze abgesichert.
Justiz und Verfassungsgericht
Organisation der Gerichte, Befugnisse der Justizverwaltung und Teile der Staatsanwaltschaft sind in Zweidrittelgesetzen geregelt.
Eingeschränkte Kompetenzen des Verfassungsgerichts.
Medien und Kirchen
Das Medien-Schwerpunktgesetz von 2010/2011 sieht eine stark politisierte Medienaufsicht und Sanktionierungsmöglichkeiten vor.
Die Anerkennung von Kirchen und Religionsgemeinschaften ist teilweise in Zweidrittelgesetzen geregelt.
«Eingefrorene Politik» oder «illiberale Demokratie»
Damit ist jetzt Schluss. Denn die vielen Zweidrittelgesetze – von Steuer- und Rentenpolitik über Familien‑ und Migrationspolitik bis hin zu Wahlrecht und Medienordnung – können jetzt mit einer Zweidrittelmehrheit geändert werden.
Themenbezogene Interessenbindung der Autorin/des Autors
Keine
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Meinungen in Beiträgen auf Infosperber entsprechen jeweils den persönlichen Einschätzungen der Autorin oder des Autors.
